Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Firma van Broek Services GmbH (AN) und dem Kunden(AG). Sie gelten auch dann, wenn der AG über eigene Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche verweist, es sei denn, diese werden schriftlich vor Auftragserteilung vereinbart.
Gewährleistung
- Während eines Zeitraums von 6 Monaten nach Beendigung des Auftrages hat der AG einen Anspruch auf Beseitigung von bei Auftragsdurchführung entstandenen Fehlern und Mängeln (Nachbesserungsrecht). Dazu hat uns der AG schriftlich und tunlichst unter Benennung der Mängelpunkte aufzufordern. Telefonische Rügen gelten auch dann nicht als Mängelrügen in diesem Sinne, wenn dies zu einer Maßnahme durch uns führt oder schon geführt hat. Außerdem hat uns der AG eine angemessene Zeit zur Mängelbehebung einzuräumen. Können wir innerhalb angemessener Frist einen unserer Gewährleistungsverpflichtung unterliegenden Mangel nicht beseitigen und lehnt der AG weitere Arbeiten durch uns ab oder sind weitere Nachbesserungsarbeiten uns nicht zumutbar, so kann der AG wahlweise den Vertrag rückabwickeln (wandeln) oder die Vergütung mindern (Herabsetzung der Vergütung). Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
- Auf Verschleißteile wird grundsätzlich keine Gewähr geleistet.
Eigentumsvorbehalt
- Die von uns gelieferten Waren bleibt bis zur Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrages Eigentum der Firma van Broek Services GmbH.
- Nach Zahlungsverzug des AG sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt.
- Soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz anzuwenden ist, gilt die Rückforderung der Ware oder deren Pfändung nicht als Rücktritt vom Vertrag.
- Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der AG diese Ware an Dritte weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Falls unsere Rechte durch Dritte beeinträchtigt werden oder solches droht, hat uns der AG unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Informationen, die zur Wahrung unserer Rechte geeignet sind oder sein können, zur Verfügung zu stellen. Außerdem hat er die Pflicht, erforderlichenfalls auf unsere Rechte hinzuweisen.
- Soweit uns durch den AG zur Sicherstellung unserer gegen ihn vorhandenen Forderung Sicherheiten übertragen worden sind, verpflichten wir uns, einem Austausch gegen eine andere Sicherheit zuzustimmen, sofern zwischenzeitlich eine deutliche Übersicherung zu unseren Gunsten eingetreten ist und uns gleichzeitig eine ebenbürtige und unser Sicherungsinteresse ausreichend berücksichtigende Sicherheit gewährt wird.
Zahlungsbedingungen
- Die Entgelte für Dienstleistungen und für Ersatzteile sind bei Übergabe des Liefergegenstandes und nach Leistungserbringung - unabhängig vom Erfolg - zur Zahlung fällig.
- Zahlungsziel soweit nicht anderes vereinbart sind 7 Tage netto ab Rechnungsdatum.
- Scheckbezahlungen gelten erst nach Einlösung als Zahlungen.
- Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, eben so wenig die Aufrechnung mit solchen.
Haftung
Schadensersatzansprüche sind mit Ausnahme vorsätzlicher Handlungen auch soweit Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen davon betroffen sind, ausgeschlossen. Ansonsten haftet van Broek Services GmbH max. in Höhe des einzelnen Auftragswertes. (Rechnungsbetrages)
Schutzrecht
- Der AG sichert zu und haftet uns gegenüber dafür, dass er die dem Auftrag zugrunde liegende Software nutzen darf und alle dafür erforderliche Lizenzrechte besitzt und dass er berechtigt ist, von ihm gespeicherte Daten, die uns bei Auftragserledigung bekannt werden können, uns zugänglich zu machen.
- Wir verpflichten uns zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, weder Daten des AG zu übernehmen oder zu nutzen wozu auch die Weitergabe an Dritte zählt, sofern und soweit wir dazu nicht gesetzlich verpflichtet ist.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Ettlingen. Wir sind auch berechtigt, wahlweise am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.
Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird damit die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Export
Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen und US-amerikanischen Bestimmungen und ist ohne behördliche Genehmigung nicht statthaft. Der Export der Waren in nicht EG-Länder bedarf schriftlichen Einwilligung. Der AG hat für das einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen. Der AG ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen verantwortlich.
Ettlingen, den 01. Januar 2002
